fbpx

Kulturausschuss vom 8. Oktober 2013

Protokoll des gestrigen Kulturausschusses. Diesmal erfolgte die Abstimmung in allen Punkten einstimmig.

Post Nr. 1
Die Änderung der Umbenennung für die Vergabe des Wiener Literatur Stipendiums sowie Wiener Dramatik Stipendiums wird genehmigt.

Post Nr. 2
Die Erhöhung des Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2013 in der Höhe von 1 000 000 EUR um 100 000 EUR auf 1 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

Post Nr. 3
Eine weitere Subvention an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2013 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Gesamtsubvention 2013 beträgt somit insgesamt 650 000 EUR. Die Bedeckung ist auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2013 gegeben.

Post Nr. 4
AZ 03017-2013/0001-GKU; MA 07 – 665472/13
Die Subvention an die Österreichische Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem für die Durchführung von drei Wien-bezogenen Forschungsprojekten im Jahr 2013 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

Post Nr. 5
Allfälliges

Post Nr. 6
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Festwochen GmbH werden für die Jahre 2014 – 2016 nachstehende Subventionen für die Durchführung der neuen zusätzlich konzipierten Konzertreihe der Wiener Festwochen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 – 200 000 EUR
präliminiert 2015 – 200 000 EUR
präliminiert 2016 – 200 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 7
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Festwochen GmbH werden für die Jahre 2014 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 – 10 811 000 EUR
präliminiert 2015 – 10 811 000 EUR
präliminiert 2016 – 10 811 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 8
1) Zur Förderung von diversen Theatergruppen und -institutionen in Form von Standortförderungen, Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2013 ein vierter Rahmenbetrag in der Höhe von 200 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 3 695 000 EUR. Die Bedeckung in der Höhe von 200 000 EUR ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2013 gegeben.
2) Für die Subvention an diverse Theatergruppen und -institutionen in Form von Standortförderungen, Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten im Jahr 2013 wird im Voranschlag 2013 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine 4. Überschreitung in Höhe von 200 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3250, Wiener Festwochen, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) zu decken ist.

Post Nr. 9
Die aktualisierte Fassung (siehe Beilagen) der Statuten zur Verleihung der Preise und Förderungspreise der Stadt Wien möge genehmigt werden.