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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit der AGB

1.1. Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Klaus Werner-Lobo (im Folgenden Berater bzw. Trainer) und dem Klienten/der Klientin bzw. dem/der KursteilnehmerIn, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

1.3. Entgegenstehende AGB des/der Klienten sind ungültig, es sei denn, der Aufragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Mit der Anmeldung zu einem Coaching oder Kurs erklärt sich der/die KlientIn bzw. TeilnehmerIn ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

2. Gegenstand

2.1. Klaus Werner-Lobo bietet Coachings als gewerbeberechtiger psychosozialer Berater sowie Kurse und Workshops zu Themen der Achtsamkeit, Persönlichkeits- und Teamentwicklung an. Es handelt sich dabei um keine Therapie. Psychische oder andere Krankheitsbilder bedürfen einer ärztlichen oder therapeutischen Diagnose und Behandlung, die hier nicht gewährleistet werden kann.

2.2. Im Coaching werden die Beratungsziele zu Beginn der gemeinsamen Arbeit definiert und laufend reflektiert. Das Erreichen solcher Ziele bzw. eines gewünschten Erfolges hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit des/der KlientIn ab und kann vom Berater nicht garantiert werden.

3. Vertragsabschluss

3.1. Die Anmeldung zu Coachings erfolgt mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich und stellt eine feste Zusage zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar.

3.2. Die Anmeldung zu Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich, ist erst mit Bestätigung der Teilnahme durch den Trainer und Überweisung der Kursgebühr (bei Retreats auch der Übernachtungskosten) gültig und kann ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Trainer nicht auf andere Personen übertragen werden.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Für Coachings:

Das Honorar pro Sitzungseinheit (Dauer: 50 Minuten) wird im Regelfall in der ersten Sitzung mündlich vereinbart. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach jeder Beratung nach Rechnungslegung durch Überweisung und ist sofort fällig. Im Falle einer Absage ist das Honorar zur Gänze fällig, wenn die Absage später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

4.2. Für Workshops:

Das Honorar entspricht der auf der Ankündigungsseite des Kurses unter www.werner-lobo.at für den jeweiligen Kurs angegebenen Höhe.

Im Fall einer Absage/Stornierung durch den/die TeilnehmerIn bis zwei Wochen (bei Retreats bis 60 Tage) vor Kursbeginn werden 50% der Kursbeitrages rückerstattet, danach ist keine Rückerstattung möglich.

Im Fall einer Absage des Workshops durch den Trainer aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt o.ä. wird der Kursbeitrag, nicht aber allfällige eigene Aufwendungen für Anreise etc. erstattet. Gleiches gilt, wenn der Workshop wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl abgesagt werden muss. In diesem Fall erfolgt die Absage spätestens zehn Tage, bei Retreats spätestens vier Wochen vor Kursbeginn.

4.3. Elektronische Rechnungslegung

Der Berater/Trainer ist berechtigt, dem/der KlientIn bzw. TeilnehmerIn Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Diese/r erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

4.4. Bei Nichteinhaltung der unter Punkt 4.1. bzw. 4.2. vereinbarten Zahlungsbedingungen behält sich der Berater/Trainer die Einleitung eines Mahnverfahrens vor. Der/die KlientIn verpflichtet sich für den Fall eines Zahlungsverzuges die dem Berater/Trainer entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern der Berater/Trainer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der/die KlientIn Mahngebühren in Höhe von 5% des Coachingpreises bzw. der Kursgebühr pro erfolgter Mahnung zu bezahlen. Der Berater behält sich die Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.

6. Verschwiegenheit

Der Berater verpflichtet sich – auch über das Vertragsende hinaus – alle ihm im Zusammenhang mit einem Coaching bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Haftung und Schadenersatz

6.1. Tätigkeiten im Rahmen des Coachings sind durch die Gewerbeordnung für Lebens- und Sozialberatung geregelt. Workshops vermitteln unter anderem Wissen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung und können v.a. emotional herausfordernd sein. Coachings und Workshops ersetzen keine psychologische und/oder psychotherapeutische Krankenbehandlung.

6.2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Berater/Trainer übernimmt keine Haftung für Unfälle, Erkrankungen, Verletzungen oder wie immer geartete Personen-, Sach- oder Folgeschäden vor, während oder nach den Coachings bzw. Workshops.

6.3. Nur für Workshops/Retreats:

Wer im Rahmen eines Kurses durch sein oder ihr Verhalten gegenüber anderen TeilnehmerInnen oder durch Zuspätkommen einen reibungslosen Ablauf des Kurses gefährdet, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursbeitrages besteht diesfalls nicht.

7. DATENSCHUTZ

7.1. Von KlientInnen und TeilnehmerInnen übermittelte Daten werden ausschließlich für die Kontaktaufnahme und Rechnungslegung erhoben und gespeichert und keinesfalls an Dritte weitergegeben.

7.2. In Coachings werden Protokolle ausschließlich anonymisiert geführt. Sie dienen lediglich der persönlichen Dokumentation und werden keinesfalls an Dritte weitergegeben.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das österreichische Recht. Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen des Vertrages und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.