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Kulturausschuss vom 5.6.2012

Hier das Protokoll aus dem heutigen Kulturausschuss. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.

Post Nr. 1
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf die Bundeshauptstadt Wien

Post Nr. 2
Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumsgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen. Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2011 zur Kenntnisnahme übermittelt.

Post Nr. 3
1) Die Subvention an den Verein IM PULS – TANZ für die Choreografische Plattform Austria im Jahr 2012 in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2012 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein IM PULS – TANZ für die Choreografische Plattform Austria im Jahr 2012 wird im Voranschlag 2012 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine 3. Überschreitung in Höhe von 74 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 828, Rückersätze von Ausgaben mit 68 000 EUR und in Minderausgaben auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 728, Entgelt für sonstige Leistungen mit 6 000 EUR zu decken ist.
GR Ebinger (FPÖ) merkt zu Post Nr. 3-6 an, dass er sich durch die Aufteilung der Subvention für Impulstanz auf verschiedene Vereine verwirrt fühlt. Die FPÖ habe nichts gegen das Festival, erachtet die Aufteilung aber als intransparent und „schreckliche Optik“.
Der Vertreter der MA7 (Kulturabteilung) erklärt, dass die Aufteilung darin begründet sei, dass die Einzelvereine nur in dieser Form Kofinanzierungen (z.B. von der EU) lukrieren können, die Gesamtsubvention von 1,85 Millionen Euro aber in einer gemeinsamen konsolidierten Bilanz vorlegen müssen.
Die FPÖ stimmt dennoch dagegen, alle anderen dafür.

Post Nr. 4
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Verein IMPULS – TANZ werden für die Jahre 2013 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 850 000 EUR
präliminiert 2014 850 000 EUR
präliminiert 2015 850 000 EUR
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 5
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Verein WIENER TANZWOCHEN werden für die Jahre 2013 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 925 000 EUR
präliminiert 2014 925 000 EUR
präliminiert 2015 925 000 EUR
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 6
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. DanceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste werden für die Jahre 2013 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 75 000 EUR
präliminiert 2014 75 000 EUR
präliminiert 2015 75 000 EUR
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 7
Die Subvention an die Übersetzergemeinschaft, Interessensgemeinschaft von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2012 für die Vergabe eines Preises und Stipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 8
Die Subvention an die Übersetzergemeinschaft, Interessensgemeinschaft von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2012 für die Jahresaktivitäten 2012 in der Höhe von 6 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 9
Für die Vergabe von Auslandsstipendien am Bologna Center der Johns Hopkins University im Studienjahr 2012/2013 wird ein Betrag in der Höhe von 30 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/768 gegeben.

Post Nr. 10
Die Subvention an den Musikverein Wien Modern im Jahr 2012 für das Festival zeitgenössischer Musik in der Höhe von 700 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung in der Höhe von 684 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757, die Bedeckung in der Höhe von 16 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757, gegeben.

Post Nr. 11
Allfälliges

Post Nr. 12
Die Subvention an die Asset Networks GesmbH im Jahr 2012 für die Durchführung der Veranstaltung „Rund um die Burg. Die 24 Stunden der Literatur in Wien 2012“ in der Höhe von 31 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755, gegeben.

Post Nr. 13
1) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2012 für Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt.
Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, auf Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2012 gegeben.
2) Für die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2012 zur Förderung der Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2012 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, auf Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine erste Überschreitung in der Höhe von 400 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben des Ansatzes 6103, Hauptstraßen B, Post 729, sonstige Ausgaben, mit 200 000 EUR und in Minderausgaben des Ansatzes 4820, Wohnbauförderung Neubau, Post 768, sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte, mit 200 000 EUR zu bedecken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 14
1) Der Schenkung des künstlerischen Nachlasses von Zelko Wiener (laut beigefügtem Werkverzeichnis) an die Stadt Wien wird zugestimmt.
2) Die Gesamtkosten für die Aufarbeitung und Unterbringung des künstlerischen Konvoluts in der Höhe von 30 000 EUR werden genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 10 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/728, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Entgelte für sonstige Leistungen, gegeben. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 15
Die Erhöhung des Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2012 in der Höhe von EUR 900 000 um EUR 200 000 auf EUR  1 100 000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von EUR 191 000 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von EUR 9 000 auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

Post Nr. 16
Die Subvention an den Verein VIA MUSICA Vienna International Association for Music and Culture Exchange für das „Summa Cum Laude International Youth Music Festival Vienna“ im Jahr 2012 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 5 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3220/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 5 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 17
1) Die Subvention an die Künstlersekretariat Buchmann GesmbH für das Konzert der Wiener Philharmoniker im Schlosspark Schönbrunn im Jahr 2012 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3220, Musikpflege, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2012 gegeben.
2) Für die Subvention an die Künstlersekretariat Buchmann GesmbH für das Konzert der Wiener Philharmoniker im Schlosspark Schönbrunn wird im Voranschlag 2012 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine 1.te Überschreitung in Höhe von 200 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit 200 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 18
Der Dr.-Karl-Lueger-Ring (SCD 00868) in 1010 Wien wird in „Universitätsring“ umbenannt.
Mit den Stimmen von SPÖ und Grünen beschlossen.