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Kulturausschuss vom 4. November 2013

Hier das Protokoll des heutigen Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.

Post Nr. 1
Dem Magistrat wird im Jahr 2014 im Bereich der Neuen Medien eine erste Rate von 152 000 EUR gewährt, davon wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Förderung der Neuen Medien im Jahr 2014 eine erste Rate in Form eines Rahmenbetrages in der Höhe von 150 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 2
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH werden für die Jahre 2014 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 590 000 EUR
präliminiert 2015 590 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2015 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 3
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Wiener Taschenoper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Taschenoper werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 100 000 EUR
präliminiert 2015 100 000 EUR
präliminiert 2016 100 000 EUR
präliminiert 2017 100 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebiets-körperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 100 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 4
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Klassenzimmertheater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Klassenzimmertheater werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 120 000 EUR
präliminiert 2015 120 000 EUR
präliminiert 2016 120 000 EUR
präliminiert 2017 120 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 120 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ angenommen.

Post Nr. 5
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein toxic dreams ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein toxic dreams werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 190 000 EUR
präliminiert 2015 190 000 EUR
präliminiert 2016 190 000 EUR
präliminiert 2017 190 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 190 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ angenommen.

Post Nr. 6
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit „makemake produktionen“ Performative Zusammenarbeiten ermächtigt. Dem Subventionsnehmer „makemake produktionen“ Performative Zusammenarbeiten werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 65 000 EUR
präliminiert 2015 65 000 EUR
präliminiert 2016 65 000 EUR
präliminiert 2017 65 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 65 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 7
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Drachengasse 2 Theater Ges.m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Drachengasse 2 Theater Ges.m.b.H. werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 630 000 EUR
präliminiert 2015 630 000 EUR
präliminiert 2016 630 000 EUR
präliminiert 2017 630 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 630 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 8
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Neuen Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 450 000 EUR
präliminiert 2015 450 000 EUR
präliminiert 2016 450 000 EUR
präliminiert 2017 450 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 450 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 9
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit sirene – Podium für neues Musiktheater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer sirene – Podium für neues Musiktheater werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 180 000 EUR
präliminiert 2015 180 000 EUR
präliminiert 2016 180 000 EUR
präliminiert 2017 180 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 180 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 10
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Dans.Kias – Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Dans.Kias – Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 70 000 EUR
präliminiert 2015 70 000 EUR
präliminiert 2016 70 000 EUR
präliminiert 2017 70 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 70 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 11
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Iffland & Söhne, Theater- und Filmverein ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Iffland & Söhne, Theater- und Filmverein werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 120 000 EUR
präliminiert 2015 120 000 EUR
präliminiert 2016 120 000 EUR
präliminiert 2017 120 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 120 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 12
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein “Transit” – Verein für darstellende und bildende Kunst ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein “Transit” – Verein für darstellende und bildende Kunst werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 440 000 EUR
präliminiert 2015 440 000 EUR
präliminiert 2016 440 000 EUR
präliminiert 2017 440 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 440 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 13
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Kitsch & Kontor – Theaterverein ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kitsch & Kontor – Theaterverein werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 900 000 EUR
präliminiert 2015 900 000 EUR
präliminiert 2016 900 000 EUR
präliminiert 2017 900 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 900 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 14
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Liquid Loft – Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Liquid Loft – Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 120 000 EUR
präliminiert 2015 120 000 EUR
präliminiert 2016 120 000 EUR
präliminiert 2017 120 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 120 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 15
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser ermächtigt. Dem Subventionsnehmer WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser werden für die Jahre 2014 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 130 000 EUR
präliminiert 2015 130 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2015 in der Höhe von je 130 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ angenommen.

Post Nr. 16
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein „echoraum“ Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation ermächtigt. Dem Subventionsnehmer „echoraum“ Vereinigung zur Förderung der Kultur-kommunikation werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 70 000 EUR
präliminiert 2015 70 000 EUR
präliminiert 2016 70 000 EUR
präliminiert 2017 70 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 70 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 17
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not für das Projekt Brunnenpassage ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not für das Projekt Brunnenpassage werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 100 000 EUR
präliminiert 2015 100 000 EUR
präliminiert 2016 100 000 EUR
präliminiert 2017 100 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 100 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ angenommen. Begründung: Die FPÖ sieht den Betrieb einer Kulturinstitution nicht als Kernkompetenz der Caritas. Wer die hervorragende Arbeit der Brunnenpassage kennt kann darüber nur den Kopf schütteln.

Post Nr. 18
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 90 000 EUR
präliminiert 2015 90 000 EUR
präliminiert 2016 90 000 EUR
präliminiert 2017 90 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 90 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 19
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit insert (Theaterverein) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer insert (Theaterverein) werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 80 000 EUR
präliminiert 2015 80 000 EUR
präliminiert 2016 80 000 EUR
präliminiert 2017 80 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 80 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 20
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 80 000 EUR
präliminiert 2015 80 000 EUR
präliminiert 2016 80 000 EUR
präliminiert 2017 80 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 80 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 21
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Kabinetttheater – Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kabinetttheater – Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 70 000 EUR
präliminiert 2015 70 000 EUR
präliminiert 2016 70 000 EUR
präliminiert 2017 70 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 70 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 22
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit den Musiktheatertagen Wien ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Musiktheatertage Wien werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 190 000 EUR
präliminiert 2015 190 000 EUR
präliminiert 2016 190 000 EUR
präliminiert 2017 190 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 190 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 23
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Netzzeit, Verein zur Förderung interdisziplinärer Kommunikation auf kultureller Ebene ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Netzzeit, Verein zur Förderung interdisziplinärer Kommunikation auf kultureller Ebene werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 350 000 EUR
präliminiert 2015 350 000 EUR
präliminiert 2016 350 000 EUR
präliminiert 2017 350 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 350 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 24
Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Komposition im Jahr 2014 in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 25
Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Musik im Jahr 2014 in der Höhe von 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 26
Die Subvention an das MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für seine Aktivitäten im Jahr 2014 in der Höhe von 84 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 27
Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2013 für das Center-Management in der Höhe von 13 770 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757, gegeben.

Post Nr. 28
Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2013 für Center-Management – Restposten in der Höhe von 8 643 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757, gegeben.

Post Nr. 29
Die Subvention an „The Danube Memorial – Ein Verein zur Errichtung eines Denkmals am Donaukanal“ im Jahr 2013 für „The Vienna Project“ in der Höhe von 5 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
Gegen die Stimmen der FPÖ angenommen.

Post Nr. 30
Die Subvention an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für Umbau- und Erweiterungsarbeiten im Palais Kabelwerk in der Höhe von insgesamt 375 000 EUR wird genehmigt. Der Betrag soll in den Jahren 2013 bis 2017 (je 75 000 EUR) zur Auszahlung gelangen. Die Förderung für das Jahr 2013 in der Höhe von 75 000 EUR wird aus dem Rahmenbetrag (GR-Beschluss vom 26.9.2013, Zahl: 02644-2013/0001-GKU) zur Verfügung gestellt. (Jahr) (Betrag)
Für die Bedeckung der Beträge in der Höhe von je 75 000 EUR in den Jahren 2014 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Post Nr. 31
Die Subvention an den Verein VIENNALE – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2014 für die Jahresförderung in der Höhe von 1 500 000 EUR und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 32
Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2014 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 33
Die Subvention an die Entuziasm GmbH im Jahr 2014 für den Betrieb des Gartenbaukinos in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 34
Die Jahressubvention an die Stadtkino Filmverleih- u. KinobetriebsgesmbH in der Höhe von 311 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2014 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 35
Die Subvention an den Verein „Österreichisches Filmmuseum“ im Jahr 2014 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 680 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 36
Allfälliges
Post Nr. 37
Die Subvention an den Jazz und Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2014 für die Jazz-konzerte in der Höhe von 110 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 38
Die Subvention an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2013 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des „NESTROY Theaterpreises 2013“ in der Höhe von 195 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Post Nr. 39
Die Verkehrsfläche (SCD 09910) in 1110 Wien, südlich der Jedletzbergerstraße, wird nach Paul Wagner (Paul Wagner; geb. im 16. Jahrhundert; Kunstmäzen, Dorfschmied von Kaiserebersdorf) in „Paul-Wagner-Gasse“ benannt.

Post Nr. 40
Die Verkehrsfläche (SCD 05764) in 1030 Wien, Verlauf vom Landstraßer Gürtel bis zur Arsenalstraße, wird nach Franz Grill (Franz Grill; 1756 bis 18. August 1792; Komponist) in „Franz-Grill-Straße“ benannt.

Post Nr. 41
Die Verkehrsfläche (SCD 00159) in 1020 Wien, auf dem Areal des ehemaligen Nordbahnhofgeländes, Abschnitt zwischen der 1890 benannten Verkehrsfläche Am Tabor und der 2008 benannten Verkehrsfläche Am Tabor, wird in „Am Tabor“ verlängert.

Post Nr. 42
Die Verkehrsfläche (SCD 06347) in 1020 Wien, im Bereich des ehemaligen Nordbahnhofgeländes, Abschnitt von der Bruno-Marek-Allee bis zur Lembergstraße, wird als Verlängerung der Jakov-Lind-Straße in „Jakov-Lind-Straße“ benannt.

Post Nr. 43
Die Verkehrsfläche (SCD 01269) in 1020 Wien, auf dem Areal des ehemaligen Nordbahnhofgeländes, westlich der Bruno-Marek-Allee, wird in „Lembergstraße“ (Lemberg ist eine Stadt in der westlichen Ukraine, die sehr lange Zeit vom Zusammenleben mehrerer Völker geprägt war. Bis in das 20. Jahrhundert gab es neben der polnischen Bevölkerungsmehrheit einen großen Anteil an jüdischer und ukrainischer (ruthenischer) Bevölkerung. Von 1772 bis zum Ende des 1. Weltkrieges war Lemberg die Hauptstadt des Kronlandes Königreich Galizien und Lodomerien und zuletzt viertgrößte Stadt in der österreichischen Reichshälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie. Viele galizische Juden, die aus wirtschaftlicher Not und aus Angst vor Verfolgung nach Wien flüchteten, kamen am Nordbahnhof an und siedelten sich auf der „Mazzesinsel“ an.) benannt.

Post Nr. 44
Die Verkehrsfläche (SCD 00624) in 1110 Wien, nördlich der Lorenz-Reiter-Straße, zwischen Medwedweg und Hallergasse, wird nach Margarete Schütte-Lihotzky (Margarete Schütte-Lihotzky; geb. Lihotzky; 23. Jänner 1897 bis 18. Jänner 2000; erste Architektin Österreichs) in „Schütte-Lihotzky-Weg“ benannt.

Post Nr. 45
1) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für das 2. Halbjahr 2013 für Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt.
Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, auf Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2013 gegeben.
2) Für die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im 2. Halbjahr 2013 zur Förderung der Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2013 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, auf Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine dritte Überschreitung in der Höhe von 400 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben des Ansatzes 6103, Hauptstraßen B, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 200 000 EUR und in Minderausgaben des Ansatzes 4820, Wohnbauförderung Neubau, Post 756, Laufende Transferzahlungen an Finanz-unternehmungen (Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und rechtlich selbständige Pensionskassen) mit 200 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 46
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Verein für Geschichte der Stadt Wien werden für die Jahre 2013 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 20 000 EUR
präliminiert 2014 20 000 EUR
präliminiert 2015 20 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll dem Verein für Geschichte der Stadt Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2013 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 47
Die Subvention an den Filmfonds Wien in der Höhe von 11 800 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2014 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.