fbpx

Kulturausschuss vom 4. März 2014

Hier das Protokoll des heutigen Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.

Post Nr. 1
Die Subvention an den Verein „IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit“ für die Jahrestätigkeit und das Kulturinfoservice im Jahr 2014 in der Höhe von 79 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 2
1) Die Subvention an den „Verein zur Förderung der Stadtbenutzung“ für das Projekt „Wienwoche“ im Jahr 2014 in der Höhe von 453 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.
2) Für die Subvention an den „Verein zur Förderung der Stadtbenutzung“ für das Projekt „Wienwoche“ wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in der Höhe von 40 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 40 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Post Nr. 3
Die Subvention an den Verein Gruppe Wespennest im Jahr 2014 für die Durchführung der Aktivitäten in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 4
Die Subvention an die multiart PR-Agentur GmbH im Jahr 2014 für die Aktion „Zeit für ein Zitat“ in der Höhe von 8 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755, gegeben.

Post Nr. 5
Die Subvention an „Das Dorf – Kunst- und Kulturverein“ für die Jahresaktivitäten 2014 in der Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Ein Teilbetrag in der Höhe von 20 000 EUR wird aus dem Rahmenbetrag (GR-Beschluss vom 13. Dezember 2013, Pr.-Zahl 03822-2013/0001-GKU) zur Verfügung gestellt. Die Bedeckung der restlichen Förderung in der Höhe von 20 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.

Post Nr. 6
Die Subvention an die Übersetzergemeinschaft, Interessensgemeinschaft von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2014 für die Jahresaktivitäten 2014 in der Höhe von 6 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 7
Die Subvention an die Übersetzergemeinschaft, Interessensgemeinschaft von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2014 für die Vergabe eines Preises und Stipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 8
Die Subvention an die IG BILDENDE KUNST (Interessengemeinschaft Bildende Kunst) im Jahr 2014 für das laufende Jahresprogramm Galerie IG BILDENDE KUNST in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

Post Nr. 9
1) Die Subvention an das „Institut für künstlerische, migrantische und wissenschaftliche Forschung“ für das Projekt „kültür gemma! – Stadtkulturförderung (Junge Zuwanderungsstadt Wien)“ im Jahr 2014 in der Höhe von 109 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an das „Institut für künstlerische, migrantische und wissenschaftliche Forschung“ für das Projekt „kültür gemma! – Stadtkulturförderung (Junge Zuwanderungsstadt Wien)“ wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in der Höhe von 109 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 109 000 EUR zu bedecken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Post Nr. 10
1) Die Subvention an den Verein Vladimir und Estragon im Jahr 2014 für die Durchführung des Festivals „Eyes On – Europäischer Monat der Fotografie Wien“ in der Höhe von 146 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein Vladimir und Estragon für das Projekt „Eyes On – Europäischer Monat der Fotografie Wien“ wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von 51 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 51 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 11
Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2014 in der Höhe von 120 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

Post Nr. 12
Die Subvention an den Verein „After Image Productions“ in der Höhe von 100 000 EUR für das Sommerkino 2014 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757, gegeben.

Post Nr. 13
Die Subvention an den Verein „Österreichisches Filmmuseum“ im Jahr 2014 für die Projekte anlässlich 50 Jahre Filmmuseum in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 gegeben.

Post Nr. 14
Allfälliges

Post Nr. 15
Die Subvention an den Theater am Spittelberg Kulturverein im Jahr 2014 für das Sommerprogramm in der Höhe von 55 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 16
Die Subvention an den Verein Austrian Fashion Association für das Jahresprogramm und die Dotation des Modepreises der Stadt Wien im Jahr 2014 in der Höhe von insgesamt 146 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 und auf der Haushaltsstelle 1/3120/768 gegeben.