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Kulturausschuss vom 2.12.2014

Hier das Protokoll des letzten Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.

Post Nr. 1
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll dem Verein „UNESCO-Arbeitsgemeinschaft Wien“ nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Verein „UNESCO-Arbeitsgemeinschaft Wien“ werden für die Jahre 2015 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 22 000 EUR
präliminiert 2016 22 000 EUR
präliminiert 2017 22 000 EUR
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der genannten Beträge ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 2
Dem Magistrat wird im Jahr 2015 zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Förderung der Neuen Medien ein Rahmenbetrag in der Höhe von 343 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 3
Die Subvention an „pica pica – Verein zur Förderung interdisziplinärer Kunst und Kultur“ für das Projekt „mo.ë Vienna“ (Programm im November und Dezember) im Jahr 2014 in der Höhe von 2 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2014 gegeben.

Post Nr. 4
Die Subvention an den „Wiener Praterverband“ für die kulturellen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 5
Die Subvention an den „Kulturverein Werk“ für das Projekt „Werkschau“ im Jahr 2014 in der Höhe von 5 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2014 gegeben.

Post Nr. 6
Die Subvention an den Verein „QWien – Zentrum für schwul/lesbische Kultur und Geschichte“ für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 120 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 7
Der Magistratsabteilung 7 wird für Subventionen für „Stadtteilkultur und Interkulturalität“ im Jahr 2015 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 1 258 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen

Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 05915) in 1210 Wien, östlich der Hans-Czermak-Gasse im Bereich der ehemaligen Schichtgründe, wird nach Erna Musik (Erna (Ernestine) Musik, geb. Raus; 17. April 1921 bis 9. März 2009; Widerstandskämpferin, Unternehmerin, erste sozialdemokratische Fachgruppenvorsitzende in der Wirtschaftskammer Wien) in „Erna-Musik-Gasse“ benannt.

Post Nr. 9
Die Verkehrsfläche (SCD 09699) in 1210 Wien, östlich der Hans-Czermak-Gasse im Bereich der ehemaligen Schichtgründe, wird nach Georg Schicht (Georg Schicht (der Jüngere); 29. Juni 1849 bis 14. Dezember 1913; Unternehmer, Architekt) in „Georg-Schicht-Platz“ benannt.

Post Nr. 10
Die Verkehrsfläche (SCD 01454) in 1210 Wien, östlich der Hans-Czermak-Gasse im Bereich der ehemaligen Schichtgründe, wird nach Adrienne Gessner (Adrienne Gessner; 23. Juli 1896 bis 23. Juni 1987; Schauspielerin) in „Adrienne-Gessner-Gasse“ benannt.

Post Nr. 11
Die Verkehrsfläche (SCD 06289) in 1210 Wien, im Gebiet Gaswerk Leopoldau, wird als Verlängerung der Tauschekgasse in „Tauschekgasse“ benannt.

Post Nr. 12
Die Verkehrsfläche (SCD 12688) in 1210 Wien, östlich der Siedlung Dragonerhäufel, wird in „Jenischenweg“ (Jenische ist sowohl eine Eigen- als auch eine Fremdbezeichnung für Angehörige eines nach landschaftlicher und sozialer Abkunft in sich heterogenen Teils der Bevölkerung in Mittel- und Westeuropa. Historisch lassen sich Jenische auf Angehörige der marginalisierten Schichten der Armutsgesellschaften der frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts zurückführen. Merkmale dieser historischen Jenischen waren ihr ökonomischer, rechtlicher und sozialer Ausschluss aus der Mehrheitsbevölkerung und eine dadurch bedingte Dauermigration. Jenisch ist eine Varietät der deutschen Sprache, linguistisch gesehen eine Sondersprache von „fahrenden“ Bevölkerungsgruppen bzw. von deren ortsfesten Nachfahren.) benannt.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 13
Die Verkehrsfläche (SCD 12115) in 1220 Wien, in Richtung Josef-Sickinger-Gasse, wird als Verlängerung des Heinz-Lazek-Weges in „Heinz-Lazek-Weg“ benannt.

Post Nr. 14
Die Verkehrsfläche (SCD 09230) in 1220 Wien, nördlich der Hirschstettner Straße, wird nach Ernst Hinterberger (Ernst Hinterberger; 17. Oktober 1931 bis 14. Mai 2012; Schriftsteller, Drehbuchautor) in „Ernst-Hinterberger-Gasse“ benannt.

Post Nr. 15
Die Verkehrsfläche (SCD 12640) in 1220 Wien, zwischen der Lostakgasse und der Hausfeldstraße, wird nach Leonie Rysanek (Leonie Rysanek; 14. November 1926 bis 7. März 1998; Kammersängerin, Präsidentin der Wiener Festwochen) in „Leonie-Rysanek-Weg“ benannt.

Post Nr. 16
Die Verkehrsfläche (SCD 12247) in 1220 Wien, zwischen dem Gründungsweg und dem Naufahrtweg, wird nach Alfred Polzer (Alfred Polzer; 2. April 1938 bis 11. Jänner 2009; Gärtner, einer der ersten Biobauern Österreichs) in „Alfred-Polzer-Weg“ benannt.

Post Nr. 17
Die Verkehrsfläche (SCD 12114) in 1220 Wien, in Richtung Portnergasse, wird als Verlängerung des Dolfi-Gruber-Weges in „Dolfi-Gruber-Weg“ benannt.

Post Nr. 18
Die Verkehrsfläche (SCD 12674) in 1220 Wien, zwischen Kagraner Platz und Am langen Felde, wird nach Anna-Lülja Praun (Anna-Lülja Praun, geb. Simidoff; 29. Mai 1906 bis 28. September 2004; Architektin, Designerin, eine der ersten in Österreich Architektur studierenden Frauen) in „Praunweg“ benannt.

Post Nr. 19
Die Subvention an „THEATER LILARUM“ Kossatz & Mitges. OG im Jahr 2015 in der Höhe von 220 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 220 000 EUR ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 20
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit der Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2015 – 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 6 337 630 EUR
präliminiert 2016 6 337 630 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2015 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 21
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird betreffend Volkstheater in den Bezirken mit der „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. werden betreffend Volkstheater in den Bezirken für die Jahre 2015 – 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 799 000 EUR
präliminiert 2016 799 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2015 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 22
Die Subvention an die Tanzquartier-Wien GmbH im Jahr 2014 für die Konzeption, Programmierung und Beratung zur Einrichtung eines Medienarchivs/Videoportals (Online-Mediathek) in Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/775 gegeben.

Post Nr. 23
Die Subvention an den Verein IG Freie Theaterarbeit für die Betriebstätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von 51 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 51 000 EUR ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 24
Dem Magistrat wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten im Jahr 2015 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 670 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 670 000 EUR ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 25
Die Subvention an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH im Jahr 2015 für den Betrieb des „Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum“ im Jahr 2015 in der Höhe von 1 280 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 1 280 000 EUR ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 26
Die Subvention an die Vereinigte Bühnen Wien GesmbH im Jahr 2015 für die Zusammenarbeit der Vereinigte Bühnen Wien GesmbH mit den Wiener Symphonikern bei der Opernproduktion „Geschichten aus dem Wiener Wald“ im Theater an der Wien in der Höhe von insgesamt 48 555 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der ÖVP beschlossen

Post Nr. 27
Die zusätzliche Subvention an Kitsch & Kontor – Theaterverein für das Jahr 2015 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 28
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahres-vereinbarung mit der Koproduktionshaus Wien GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Koproduktionshaus Wien GmbH werden für den Zeitraum September 2015 bis Juni 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015  533 000 EUR (September bis Dezember) präliminiert 2016 1 600 000 EUR
präliminiert 2017 1 600 000 EUR
präliminiert 2018 1 600 000 EUR
präliminiert 2019 800 000 EUR (Jänner bis Juni)
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2015 bis 2019 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 29
Die Subvention an den Jazz und Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2015 für die Jazzkonzerte in der Höhe von 110 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 30
Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Musik im Jahr 2015 in der Höhe von 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 31
Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Komposition im Jahr 2015 in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 32
Die Subvention an das MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für seine Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 84 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 33
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Musikalische Jugend Österreichs werden für die Jahre 2015 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 370 000 EUR
präliminiert 2016 370 000 EUR
präliminiert 2017 370 000 EUR
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für den auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Betrag in der Höhe von 370 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757, Musikpflege, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 34
Die Subvention für „D’Akkordeon“ – Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2015 für das Akkordeonfestival in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 35
Die Subvention für die Stadtinitiative Wien – Konzerte im Jahr 2015 für die eingereichten Konzertprojekte in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 36
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Gustav Mahler Jugendorchester werden für die Jahre 2015 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 182 000 EUR
präliminiert 2016 182 000 EUR
präliminiert 2017 182 000 EUR
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für den auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Betrag in der Höhe von 182 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757, im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 37
Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2015 für das Wienerliedfestival „wean hean“ in der Höhe von 65 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 38
Die Subvention an den Klub der Wiener Kaffeehausbesitzer im Jahr 2015 für seine Aktivitäten in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 39
Die Subvention an das Ensemble 20. Jahrhundert, Instrumentalensemble für Musik im Jahr 2015 für die Konzerte in Wien in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 40
Die Subvention für die Wiener Symphoniker im Jahr 2015 in der Höhe von 14 920 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 41
Die Subvention an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2015 für den „Matineenzyklus“ in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 42
Die Subvention an das Klangforum Wien im Jahr 2015 für die Konzerttätigkeit und das Sonderprojekt im Rahmen des Forum Alpbach in der Höhe von 720 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 43
Die Subvention an den Verein „Arbeitsgemeinschaft der Wiener Bezirkmuseen“ für den laufenden Betrieb und die Projekte (inklusive „Tag der Wiener Bezirks- und Sondermuseen“) im Jahr 2015 in der Höhe von 409 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf der Haushaltsstelle 1/3600/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 44
Dem Magistrat wird im Jahr 2015 für die Gewährung von Druckkostenbeiträgen im Literaturbereich ein Rahmenbetrag in der Höhe von 253.000 EUR zur Verfügung gestellt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 45
Der Betrag für die Vergabe der Kinder- und Jugendbuchpreise einschließlich des Ankaufs der prämierten Werke im Jahr 2015 in der Höhe von 12 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/457 (2 000 EUR), 1/3300/728 (2 000 EUR) und 1/3300/768 (8 000 EUR) im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 46
Die Subvention an den Verein Exil für die Durchführung seiner Projekte im Jahr 2015 in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 47
Die aktualisierte Fassung der Statuten zur Vergabe der sechs Buchprämien der Aktion „Wiener AutorInnen in Wiener Verlagen“ wird genehmigt.

Post Nr. 48
Dem Magistrat wird im Jahr 2015 für die Gewährung von Subventionen, die der Literaturförderung dienen, ein Rahmenbetrag in der Höhe von 241 000 EUR zur Verfügung gestellt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 49
die Subvention an den Kunstverein Wien für 2015 in der Höhe von 1 613 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 50
Die Subvention an „karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz“ für die Jahrestätigkeit 2015 in der Höhe von 90 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der ÖVP beschlossen

Post Nr. 51
Die Subvention an den Verein „Aktionsradius Wien“ für das Jahresprogramm 2015 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 52
Die Vorziehung der für das Jahr 2015 vorgesehenen Subvention an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für Umbau- und Erweiterungsarbeiten im Palais Kabelwerk auf das Jahr 2014 in der Höhe von 75 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 gegeben.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 53
1) Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Kunsthalle Wien GmbH ermächtigt.
2) Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Kunsthalle Wien GmbH nur eine einjährige Förderung gewährt werden.
3) Demzufolge werden für die Jahre 2016–2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 4 050 000 EUR
präliminiert 2017 4 050 000 EUR
präliminiert 2018 4 050 000 EUR
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 v.H., sonst 5 v.H. des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw. konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 54
Die Subvention an die „Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH“ für die Durchführung ihrer Tätigkeiten im Jahr 2015 in der Höhe von 3 804 764 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 55
Die Subvention an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die Arbeit des Beauftragten der Stadt Wien für Universitäten und Forschung im Jahr 2015 in der Höhe von 210 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung dieses Betrages ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 56
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser ermächtigt. Dem Subventionsnehmer WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 1 240 000 EUR
präliminiert 2016 1 240 000 EUR
präliminiert 2017 1 240 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2015 bis 2017 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 57
Die Subvention an das Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2014 für das Projekt „Denkmäler und Gedenkstätten erzählen Zeitgeschichte“ in der Höhe von 5.000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757, gegeben.

Post Nr. 58
Für die Vergabe von Stipendien im Jahr 2015 an in Wien ansässige StudentInnen und AkademikerInnen werden Gesamtausgaben in der Höhe von 186 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 mit einem Betrag in der Höhe von 117 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2820/768 und mit einem Betrag in der Höhe von 69 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/768 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 59
Der Rahmenbetrag für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen auf dem Gebiet der Wissenschaft in der Höhe von 90 000 EUR im Jahr 2015 wird genehmigt. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von 90 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 60
1) Die Erhöhung des auszubezahlenden Stiftungsbeitrages der Stadt Wien an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für deren Tätigkeit im Jahr 2014 um einen Betrag in der Höhe von 6 400 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Der auszubezahlende Stiftungsbeitrag der Stadt Wien an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für deren Tätigkeit im Jahr 2015 wird – wie unter Punkt 1 ausgeführt aufgrund der Neubewertung des Stiftungsbeitrages – in der Höhe von 276 400 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 61
Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2014 für die Durchführung von drei Wien-bezogenen Sonderprojekten in der Höhe von 52 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

Post Nr. 62
Der Rahmenbetrag in der Höhe von 1 000 000 EUR für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2015 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 63
Die Subvention an die Sigmund Freud Privatstiftung für den laufenden Betrieb des Sigmund Freud Museums im Jahr 2015 in der Höhe von 270 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 64
Die Subvention an den Verein Jewish Welcome Service Vienna für die Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 2015 – inklusive Besuchsprogramm und die Vergabe des Leon Zelman Preises – in der Höhe von 148 600 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 65
Die Subvention an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für seine Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 33 600 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 66
Die Verkehrsfläche (SCD 01790) in 1060 Wien, im Bereich Gumpendorfer Straße / Lehargasse, wird nach Helene Bauer (Dr.phil. Helene Bauer, geb. Gumplowicz; 13. März 1871 bis 20. November 1942; Sozialwissenschaftlerin, Journalistin, Politikerin) in „Helene-Bauer-Platz“ benannt.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 67
Die Verkehrsfläche (SCD 04134) in 1070 Wien, im Bereich Museumsplatz / Mariahilfer Straße, wird in „Platz der Menschenrechte“ benannt.

Post Nr. 68
Der Bildungscampus (SCD 21151) in 1100 Wien, im Bereich Gudrunstraße / Sonnwendgasse, wird in „Bildungscampus Sonnwendviertel“ (Bildungseinrichtung, bestehend aus Kindergarten und Schule für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre) benannt.

Post Nr. 69
Die Verkehrsfläche (SCD 06533) in 1110 Wien, in Richtung Bürgerspitalwiese, wird als Verlängerung des Medwedweges in „Medwedweg“ benannt.

Post Nr. 70
Die Parkanlage (SCD 20895) in 1130 Wien, Grünanlage Am Platz, wird nach Felix Steinwandtner (Prof. Felix Steinwandtner; 25. März 1937 bis 8. März 2012; Fleischhauer, Politiker, Heimatforscher) in „Felix-Steinwandtner-Park“ benannt.

Post Nr. 71
Die Durchführung der Restaurierung der Grabdenkmäler am Friedhof St. Marx mit Kosten in der Höhe von 300 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/3630/619, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Instandhaltung von Sonderanlagen, Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 72
Die Subvention an die Entuziasm GmbH im Jahr 2015 für den Betrieb des Gartenbaukinos in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 73
Die Jahressubvention an die Stadtkino Filmverleih- u. KinobetriebsgesmbH in der Höhe von 311 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2015 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 74
Dem Magistrat wird im Jahr 2015 zur strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie der Filmförderung ein Rahmenbetrag von 585 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 75
Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2015 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 76
Die Subvention an den Verein VIENNALE – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2015 für die Jahresförderung in der Höhe von 1 500 000 EUR und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 77
Die Subvention an den Verein „DV8-Film“ im Jahr 2015 für das Identities.Queer Film Festival in der Höhe von 185 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 78
Die Durchführung der Sanierung des Ehrenhains, Gruppe 14A, Reihe 13, Reihe 14, Reihe 2 am Zentralfriedhof Tor IV, Neue Israelitische Abteilung mit Kosten in der Höhe von 259°000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Ausgabe ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 79
Die Subvention an den Filmfonds Wien in der Höhe von 11 500 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2015 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 80
Allfälliges

Post Nr. 81
Die Subvention an den „Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum“ für Gehaltszahlungen und kulturelle Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 115 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 82
Die Subvention an den Verein „IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit“ für die Jahrestätigkeit und das Kulturinfoservice im Jahr 2015 in der Höhe von 79 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 83
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Tschauner Bühne GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Tschauner Bühne GmbH werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 80 000 EUR
präliminiert 2016 80 000 EUR
präliminiert 2017 80 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2015 bis 2017 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 84
1)Die Subvention an den „Verein Stadtimpuls“ für das Jahresprogramm 2014 in der Höhe von 436 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den „Verein Stadtimpuls“ für das Jahresprogramm 2014 wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine sechste Überschreitung in der Höhe von 436 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 436 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 85
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahres-Vereinbarung mit dem Verein „Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk“ betreffend der Förderung des Projektes „Shift“ ermächtigt. Dem Subventionsnehmer „Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk“ werden für das Projekt „Shift“ für die Jahre 2015 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2015 1 500 000 EUR
präliminiert Jahr 2016 1 500 000 EUR
präliminiert Jahr 2017 1 500 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Förderung in der Höhe von 1 500 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 86
Die Subvention an den Verein „Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk“ für den laufenden Betrieb und die Projekte im Jahr 2015 in der Höhe von 1 930 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 87
Für die Auszahlung der letzten Rate an die Theater in der Josefstadt Betriebs GmbH für die Generalsanierung der Kammerspiele im Jahr 2014 in der Höhe von 629 000 EUR wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine zweite Überschreitung in Höhe von 343 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 9200, Landes- und Gemeindeabgaben Post 844, Kulturförderungsbeitrag mit 114 000 EUR Post 828, Rückersätze von Ausgaben mit 81 000 EUR und in Minderausgaben auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 148 000 EUR zu decken ist und auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine zweite Überschreitung in Höhe von 280 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 2830, Stadt- und Landesarchiv Post 817, Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen mit 3 000 EUR und in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 Post 400 (Buk. 804), Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit 6 000 EUR Post 454 (Buk. 804), Reinigungsmittel mit 7 000 EUR Post 457 (Buk. 804), Druckwerke mit 11 000 EUR Post 500 (MP 001, Buk. 804), Geldbezüge der Beamten der Verwaltung mit 90 000 EUR Post 510 (MP 001, Buk. 804), Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung mit 79 000 EUR Post 560 (MP 101, Buk. 804), Reisegebühren mit 31 000 EUR Post 580 (MP 001, Buk. 804), Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen mit 12 000 EUR Post 581 (MP 001, Buk. 804), Sonstige Dienstgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit mit 33 000EUR und Post 728 (Buk. 804), Entgelte für sonstige Leistungen mit 8 000 EUR zu decken ist. Ein Betrag von 6 000 EUR ist auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) gegeben.

Post Nr. 88
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Vereinigte Bühnen Wien GesmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Vereinigte Bühnen Wien GesmbH werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 42 000 000 EUR
präliminiert 2016 41 000 000 EUR
präliminiert 2017 40 000 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in Höhe von 42 000 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755, Förderung der darstellenden Kunst, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Siehe auch: Alles neu bei den Vereinigten Bühnen und Mailath/ Werner-Lobo: Zukunft der VBW gesichert
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 89
1) Die Subvention an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für den anfallenden Zusatzaufwand im Rahmen des Direktorenwechsels ab der Saison 2014/2015 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Der Betrag soll in zwei Tranchen – und zwar 100 000 EUR im Jahr 2014 und 100 000 EUR im Jahr 2015 – zur Auszahlung gelangen. Die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2014 in der Höhe von 100 000 EUR ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2014 gegeben. Für die Bedeckung des Betrages für das Jahr 2015 in der Höhe von 100 000 EUR ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.
2) Für die Subvention an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für den anfallenden Zusatzaufwand im Rahmen des Direktorenwechsels ab der Saison 2014/2015 wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine 3. Überschreitung in Höhe von 50 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3220, Musikpflege Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck mit 22 000 EUR auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 1 000 EUR auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 5 000 EUR und auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 Post 728 (Buk. 804), Entgelte für sonstige Leistungen mit 22 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 90
Die Jahressubvention an die VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2015 für das musikalische Programm in der Höhe von 212 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 91
Die Subvention an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für den Betrieb der „Szene Wien“ im Jahr 2015 der Höhe von 500 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 92
Für die Weiterführung des Projekts zum 1. Weltkrieg aus den Beständigen der Wienbibliothek (Ausstellung, Begleitbuch und –programm) wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine zweite Überschreitung in der Höhe von 6 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Post 813, Nebenerlöse, mit 3 000 EUR und Post 828, Rückersätze von Ausgaben, mit 3 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 93
Die Zuwendung an das Wien Museum – Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts im Jahr 2015 für die Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit für die Sanierung und Erweiterung des Wien Museums in der Höhe von bis zu 150 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3400/755, Museen, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 94
Die Subvention an die IG Bildende Kunst im Jahr 2015 für das laufende Jahresprogramm Galerie IG Bildende Kunst in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 95
Die Subvention an den Verein „Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst“ für das Jahresprogramm 2015 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 96
Die Subvention an den Verein ZOOM Kindermuseum im Museumsquartier im Jahr 2015 in der Höhe von 874 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 97
1) Die Subvention an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2014 für die Fassadensanierung der Halle E+G und Kunsthalle in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für die Fassadensanierung der Halle E+G und Kunsthalle wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine erste Überschreitung in Höhe von 150 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag Post 828, Rückersätze von Ausgaben aus dem Erträgnis des Kulturförderungsbeitrages mit  150 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 98
Für den Bildankauf wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von 39 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3621, Denkmalpflege, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 21 000 EUR und in Mehreinnahmen auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 829, sonstige Einnahmen, mit 18 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 99
1) Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2014 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von 416 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 416 000 EUR ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf der Haushaltsstelle 1/3813/755, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH für das Jahr 2014 wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag , Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine erste Überschreitung in der Höhe von 416 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 9200, Landes- und Gemeindeabgaben, Post 844, Kulturförderungsbeitrag, zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 100
1) Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2014 für die Instandsetzung (Gebäude, öffentlicher Raum, technische Infrastruktur) in der Höhe von 189 490,93 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH für die Instandsetzung (Gebäude, öffentlicher Raum, technische Infrastruktur) wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3819, Sonstige Kulturelle Maßnahmen, Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine erste Überschreitung in Höhe von 135 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 Post 456 (Buk. 804), Schreib- Zeichen- und sonstige Büromittel mit 13 000 EUR Post 600 (Buk. 804), Strom mit 8 000 EUR Post 603 (Buk. 804), Wärme mit 6 000 EUR Post 620 (Buk. 804), Personen- und Gütertransporte mit 6 000 EUR Post 631 (Buk. 804), Telekommunikationsdienste mit 5 000 EUR Post 510 (MP 001, Buk. 804), Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung mit 41 000 EUR Post 565 (MP 011, Buk. 804), Mehrleistungsvergütungen mit 54 000 EUR Post 728 (Buk. 804), Entgelte für sonstige Leistungen mit 2 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 101
1) Die Subvention an das Architekturzentrum Wien im Jahr 2014 für die Übernahme und die Aufarbeitung des Nachlasses von Roland Rainer in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an das Architekturzentrum Wien für die Übernahme und die Aufarbeitung des Nachlasses von Roland Rainer wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zehnte Überschreitung in Höhe von 50 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 565, Mehrleistungsvergütungen, MP 011 (Buk 804) mit 15 000 EUR, in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 566, Zuwendungen aus Anlass von Dienstjubiläen, (Buk 804) mit 10 000 EUR und in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 25 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 102
Das Vorhaben Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen im Jahr 2015 mit Gesamtkosten in der Höhe von 473 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, unter den Posten 457, Druckwerke, 700, Mietzinse, 728, Entgelte für sonstige Leistungen, 630, Postgebühren, sowie auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 103
1) Die Erhöhung des Rahmenbetrages der Druckkostenzuschüsse 2014 von 90 000 EUR um 20 000 EUR auf 110 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Erhöhung des Rahmenbetrages der Druckkostenzuschüsse 2014 wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine erste Überschreitung in der Höhe von 20 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 457, Druckwerke, mit 20 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 104
Die Subvention an das „Institut für künstlerische, migrantische und wissenschaftliche Forschung“ für das Projekt „kültür gemma! – Stadtkulturförderung (Junge Zuwanderungsstadt Wien)“ im Jahr 2015 in der Höhe von 109 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 gegeben.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 105
1) Die Subvention an die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für die Vergabe des „Roland-Rainer-Forschungsstipendiums“ im Jahr 2014 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 750, laufende Transferzahlungen an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten im Jahr 2014 für die Vergabe des „Roland-Rainer-Forschungsstipendiums“ wird eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 10 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, unter der neu zu eröffnenden Post 750, laufende Transferzahlungen an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern zu verrechnen und in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Post 728 (im BUK 190), Entgelte für sonstige Leistungen mit 10 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 106
1) Die Subvention an den Verein „ImPlanTat – Verein für kulturelle Zwischennutzungen“ im Jahr 2014 für die Durchführung der Forschungsstudie unter dem Titel „PopUpStudios“ in der Höhe von 12 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „ImPlanTat – Verein für kulturelle Zwischennutzungen“ im Jahr 2014 für die Durchführung des Forschungsprojektes unter dem Titel „PopUpStudios“ wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine achte Überschreitung in Höhe von 12 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 12 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 107
1)Die Erhöhung des Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2014 um 89 000 EUR von 1 100 000 EUR auf 1 189 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 1 100 EUR auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, und mit einem Betrag in der Höhe von 87 900 EUR – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.
2)Für die Erhöhung des Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2014 wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine neunte Überschreitung in der Höhe von 70 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 70 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 108
1) Die Subvention an den Verein „Paradocks – Verein für horizontale Stadtplanung und integrierte Projektentwicklung in der Zwischennutzung“ im Jahr 2014 für die Durchführung der Forschungsstudie unter dem Titel „das PACKHAUS / Stadt-up“ in der Höhe von 12 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „Paradocks – Verein für horizontale Stadtplanung und integrierte Projektentwicklung in der Zwischennutzung“ im Jahr 2014 für die Durchführung der Forschungsstudie unter dem Titel „das PACKHAUS / Stadt-up“ wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine elfte Überschreitung in Höhe von 12 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 12 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen

Post Nr. 109
Die Subvention an den Verein „Österreichisches Filmmuseum“ im Jahr 2015 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 730 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 110
1) Die Subvention an den Verein „VIENNALE – Internationales Filmfestival“ im Jahr 2014 für eine einmalige Zusatzsubvention in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „VIENNALE – Internationales Filmfestival“ für eine einmalige Zusatzsubvention wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in der Höhe von 125 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 828, Rückersätze von Ausgaben mit 5 000 EUR und in Minderausgaben auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 1 000 EUR auf Ansatz 3621, Denkmalpflege, Post 670, Versicherungen mit 1 000 EUR auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, (BUK 804) Post 456, Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel mit 7 000 EUR Post 500, Geldbezüge der Beamten der Verwaltung mit 74 000 EUR Post 569, Sonstige Nebengebühren mit 25 000 EUR Post 581, Sonstige Dienstgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit mit 12 000 EUR zu decken ist.
SPÖ und Grüne bringen einen Abänderungsantrag zur Reduktion der Zusatzsubvention von 150.000 auf 100.000 Euro zugunsten kleinerer Filmfestivals (siehe Post 112 und Post 113) ein. Abänderungsantrag und Subventionsantrag einstimmig beschlossen.

Post Nr. 111
1) Die Subvention an die Filmcasino & Polyfilm BetriebsGmbH im Jahr 2014 für Sonderausgaben in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an die Filmcasino & Polyfilm BetriebsGmbH für Sonderausgaben wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine erste Überschreitung in der Höhe von 30 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, (BUK 804) Post 400, geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit 2 000 EUR Post 456, Schreib-, Zeichen-, und sonstige Büromittel mit 2 000 EUR Post 569 MP 002, Sonstige Nebengebühren mit 22 000 EUR Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 4 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 112
1) Die Subvention an den Verein „LET´S CEE Filmfestival“ im Jahr 2014 für eine einmalige Zusatzsubvention in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „LET´S CEE Filmfestival“ für eine einmalige Zusatzsubvention wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine fünfte Überschreitung in der Höhe von 30 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, (BUK 070) Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 30 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 113
1) Die Subvention an den Verein „This Human World / Diese Menschenwelt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen“ im Jahr 2014 für eine einmalige Zusatzsubvention für das Filmfestival „This Human World“ in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „This Human World / Diese Menschenwelt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen“ für eine einmalige Zusatzsubvention für das Filmfestival „This Human World“ wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine vierte Überschreitung in der Höhe von 20 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, (BUK 070) Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 20 000 EUR zu decken ist.