fbpx

Kulturausschuss vom 10.2.2015

Hier das Protokoll des heutigen Kulturausschusses. Diesmal wurden – eine Premiere zumindest in dieser Legislaturperiode – als Akten einstimmig beschlossen.

Post Nr. 1
Die Subvention an den Verein Musica Juventutis im Jahr 2015 für die Förderung des österreichischen Musikerinnen- und Musikernachwuchses in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Post Nr. 2
Die Subvention an den Theater am Spittelberg Kulturverein im Jahr 2015 für das Sommerprogramm in der Höhe von 55 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 3
Die Subvention an den Verein „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen, im Jahr 2015 für die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung des Betrages ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Post Nr. 4
Die Subvention an den Verein zur Förderung aktueller Musik im Jahr 2015 für das
3-Tageportrait von Franz Koglmann in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Post Nr. 5
Die Subvention an das 1. Frauenkammerorchester von Österreich im Jahr 2015 für Musikprojekte in Wien in der Höhe von 36 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 6
Die Subvention an die Orchester Wiener Akademie GmbH im Jahr 2015 für den Zyklus im Musikverein in der Höhe von 51 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.

Post Nr. 7
Die Subvention an den „Wien im Rosenstolz Kulturverein“ im Jahr 2015 für das Festival „Wien im Rosenstolz“ in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 8
Die Ausgaben für Blasmusikaktivitäten im Jahre 2015 in der Höhe von insgesamt 200 000 EUR werden genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/728, gegeben.

Post Nr. 9
Die Subvention an den Verein Gruppe Wespennest im Jahr 2015 für die Durchführung der Aktivitäten in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 10
Die Subvention an die Grazer Autorinnen Autorenversammlung im Jahr 2015 für die Durchführung von Veranstaltungen in der Höhe von 19 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 11
Für den Österreichischen Grafikwettbewerb in Innsbruck 2015 wird ein Betrag in der Höhe von 3 000 EUR gestiftet. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/768 gegeben.

Post Nr. 12
Die Subvention an die Künstlerhaus GmbH im Jahr 2015 für Veranstaltungen, Betrieb und Personal in der Höhe von insgesamt 381 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.

Post Nr. 13
1) Die Subvention in Form eines Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der bildenden Kunst, insbesondere für Projektförderungen an verschiedene kleine Künstler- und Künstlerinnenvereinigungen, im Jahr 2015 in der Höhe von 114 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention in Form eines Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der bildenden Kunst wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine erste Überschreitung in Höhe von 64 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 64 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 14
Die Subvention an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von  650 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 15
Die Subvention an den Verein der Freunde der American Austrian Foundation im Jahr 2015 für das Projekt „Vienna – Open Medical Institute“ in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 16
Die Subvention an den Verein „Austrian Fashion Association – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns“ im Jahr 2015 für die Jahresförderung in der Höhe von 136 000 EUR und für den Modepreis der Stadt Wien in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 und 1/3120/768 gegeben.

Post Nr. 17
Die Subvention an den Verein „Filmarchiv Austria“ im Jahr 2015 für die Jahrestätigkeit und den Betrieb des Metrokinos in der Höhe von 167 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

Post Nr. 18
Der Rahmenbetrag für die Gewährung von Subventionen nach positiver Begutachtung durch den Altstadterhaltungsbeirat für das Jahr 2015 in der Höhe von 4 320 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3630/772 und 1/3630/778 gegeben.

Post Nr. 19
Für die zweckgebundene Rücklage Kulturförderungsbeitrag wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3630 , Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Post 298, (MP 060) Rücklagen eine 1. Überschreitung in Höhe von 172 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege Post 457 (MP 060), Druckwerke mit 1 000 EUR, Post 459 (MP 060), Sonstige Verbrauchsgüter mit 1 000 EUR, Post 619 (MP 060), Instandhaltung von Sonderanlagen mit 55 000 EUR, Post 690 (MP 060), Schadensfälle mit 1 000 EUR, Post 728 (MP 060), Entgelte für sonstige Leistungen mit 9 000 EUR, Post 778 (MP 060), Kapitaltransferzahlungen an private Haushalte mit 102 000 EUR und auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 2 000 EUR und in Mehreinnahmen auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege Post 828 (MP 060), Rückersätze von Ausgaben mit 1 000 EUR zu decken ist. Für die zweckgebundene Rücklage Kulturförderungsbeitrag wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3813 , Kulturförderungsbeitrag, Post 298, (MP 060) Rücklagen eine 1. Überschreitung in Höhe von 130 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 710 (MP 060), Öffentliche Abgaben(Ausgaben) Gebühren gemäß FAG mit 1 000 EUR Post 728 (MP 060), Entgelte für sonstige Leistungen mit 126 000 EUR Post 775 (MP 060), Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) mit 1 000 EUR und in Mehreinnahmen auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 828 (MP 060), Rückersätze von Ausgaben mit 2 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 20
Für die Auszahlung der Mehreinnahmen aus dem Erträgnis der Ortstaxe in der Höhe von 426 693,35 EUR an den Wiener Tourismusverband wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 7712, Sonstige Fremdenverkehrsförderung Post 757 (MP005), Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine erste Überschreitung in der Höhe von 427 000 EUR genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 9200, Landes- und Gemeindeabgaben Post 834, Fremdenverkehrsabgabe mit 427 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 21
Allfälliges